Schulordnung

Allgemeine Schulordnung

Diese Schulordnung regelt unter anderem die Teilnahme am Unterricht (Beurlaubung, Pünktlichkeit, Schulversäumnis), die Mitwirkungspflicht (z. B. Mitarbeit, Hausaufgaben) oder Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen. Sofern das Schulprogramm oder die Bildungsgangkonferenz besondere Regelungen getroffen haben (z. B. zur Leistungsbewertung), gelten deren Vereinbarungen.


Information

Stundenplanänderungen können über die App oder die Homepage der Schule abgerufen werden. Wichtige Nachrichten werden über das Stundenplansys-tem per E-Mail mitgeteilt. Die Lernenden haben die Möglichkeit diese E-Mails an Ihre private E-Mail-Adresse weiterleiten zu lassen.


Unterrichtszeiten

Zu den wichtigen Eigenschaften zählen auch in der heutigen Zeit Zuverlässigkeit und Pünktlichkeit.
Unterrichtsbeginn ist 07:45 Uhr. Nach dem ersten Gong um 07:40 vor Unterrichtsbeginn oder nach den Pausen begeben sich alle Schülerinnen und Schüler zu den Unterrichts- bzw. Fachräumen.
Bei wiederholter Unpünktlichkeit muss mit erzieherischen Maßnahmen/Ordnungsmaßnahmen gerechnet werden:

wiederholte Unpünktlichkeit: Beratung durch den/die Klassenlehrer(in),
weiteres Versäumnis: Nacharbeit an einem Samstag; im Krankheitsfall muss eine ärztliche Bescheinigung vorliegen,
darüber hinaus gehende Versäumnisse: zusätzliche erzieherische Maßnahmen und/oder Ordnungsmaßnahmen.
Sollte eine Klasse fünf Minuten nach Beginn einer Unterrichtsstunde noch ohne Lehrer(in) sein, so in-formiert der/die Klassensprecher(in) das Schulbüro.


Beurlaubung

Eine Beurlaubung vom Unterricht ist nur ausnahmsweise und bei einem wichtigen Grund möglich. Der Antrag dazu sollte mindestens eine Woche vor dem Beurlaubungstermin schriftlich beim Klassenlehrer eingereicht werden.
Jede Schülerin / jeder Schüler hat grundsätzlich die Möglichkeit, sich für einen Brauchtumstag bzw. für eine kulturelle Veranstaltung vom Unterricht befreien zu lassen. Die Befreiung hat in schriftlicher Form zu erfolgen. Die endgültige Entscheidung treffen die Klassenlehrerinnen und Klassenlehre unter Berücksichtigung von Klausuren oder sonstigen schulorganisatorischen Belangen.
Eine Beurlaubung unmittelbar vor und nach den Ferien ist nicht möglich. Vordruck Internetseite


Schulversäumnis

Die Erziehungsberechtigten oder der/die volljährige Schüler(in) haben die Schule bis zum Unterrichtsbeginn am Versäumnistag über den Stundenplan (webuntis) oder telefonisch zu unterrichten. An dem Tag, an dem der/die Schüler(in) erstmals wieder am Unterricht teilnimmt, legt sie/er dem Klassenlehrer(in) unverzüglich eine schriftliche Entschuldigung vor; Minderjährige lassen die Entschuldigung von den Erziehungsberechtigten abzeichnen; im Teilzeitbereich ist diese durch den Betrieb gegenzuzeichnen.
Fehlt ein/eine Schüler(in) mehr als drei Unterrichts-tage in Folge, so ist eine ärztliche Bescheinigung vorzulegen. Bei längerem Schulversäumnis haben die Erziehungsberechtigten oder der/die volljährige Schüler(in) spätestens nach 14 Tagen eine Zwischenmeldung vorzulegen.
Werden angekündigte Termine schriftlicher oder sonstiger Leistungsüberprüfungen versäumt, legt der/die Schüler(in) dem Klassenlehrer(in) an dem Tag, an dem sie erstmals wieder am Unterricht teil-nehmen, eine ärztliche Bescheinigung vor. Der/die Fachlehrer(in) kann den Leistungsnachweis dann jederzeit nachfordern.
Liegen Anhaltspunkte dafür vor, dass gesundheitliche Gründe für das Schulversäumnis nur vorgeschoben werden, werden die Lernenden schriftlich aufgefordert, zukünftig generell ärztliche Atteste vorzulegen.
Allgemein gilt: Arztbesuche oder andere Termine (z.B. Fahrstunden) sollen i.d.R. in der unterrichtsfreien Zeit vorgenommen werden. Von den Schüler/innen ist zu erwarten, dass sie sich eigenverantwortlich über den versäumten Unterrichtsstoff informieren und diesen in angemessener Zeit nachholen. Bei Unklarheiten stehen die Fachlehrer(innen) gerne als Ansprechpartner(in) zur Verfügung. Unentschuldigte Fehlstunden sind im eigenen Interesse zu vermeiden!
Diese werden auf Ihrem Bewerbungszeugnis ausgewiesen und sind für die Ausbildungsbetriebe entscheidendes Einstellungskriterium.


Frühzeitige Abmeldung vom Unterricht

Sind Schüler(innen) durch Krankheit oder aus einem anderen wichtigen Grund daran gehindert, bis zum Schulschluss am Unterricht teilzunehmen, ist der/die aktuell unterrichtenden Lehrer/in oder der/die in der nächsten Unterrichtsstunde zuständige/n Lehrer/in zu benachrichtigen.


Pausen

Regelungen zum Pausenaufenthalt resultieren aus den Vorschriften zur Aufsicht, Sicherheit und zum Versicherungsschutz. In den Pausen bleiben die Klassenräume abgeschlossen. Der Aufenthalt in den Etagenfluren sowie im Treppenhaus ist nicht gestattet. Beim Verlassen des Schulgrundstückes während des Unterrichts und der Pausen besteht in der Regel kein Versicherungsschutz.


Unterrichtsfreie Zeiten

Für unterrichtsfreie Zeiten sind Aufenthaltsmöglichkeiten und das Selbstlernzentrum vorgesehen. Im Selbstlernzentrum achten die Lernenden selbstständig auf Ordnung. Essen und Trinken sind hier nicht erlaubt.


Ordnung in den Klassen- und Fachräumen

Der Ordnungsdienst wird im digitalen Klassenbuch festgelegt, dieser ist dafür zuständig, dass im eigenen Klassenraum und bei der Nutzung anderer Räume die vereinbarten Regelungen eingehalten werden. Alle Schüler(innen) sollten Verantwortung für Sauberkeit und Ordnung auf dem gesamten Schulgelände übernehmen.


Bücher, Lernmittel und Einrichtungen

Um eine optimale Nutzung der vom Hochsauerland-kreis zur Verfügung gestellten Lehr- und Lernmittel zu ermöglichen, ist jeder angehalten, sorgfältig mit den von ihm genutzten Mitteln umzugehen. Beispiele: Die Schulbücher werden unbeschädigt, also auch beschriftet, am Ende der Schulzeit zurückgegeben. Die Fahrkarten werden sorgfältig aufbewahrt und beim Verlassen der Schule abgegeben.


Schäden

Es kann vorkommen, dass ohne Absicht oder durch Fahrlässigkeit Schäden von Ihnen oder von anderen verursacht werden (z. B. an Büchern, an Geräten, in den Schulanlagen und -einrichtungen). Im eigenen Interesse sollte ein festgestellter Schaden dem/der Klassenlehrer(in) oder dem Schulbüro umgehend gemeldet werden.


Kommunikationstechnik

Die Nutzungsordnung EDV ist Bestandteil der Schulordnung.


Handy

Jedes Läuten eines Handys stört den Unterricht. Das Handy ist daher während der Unterrichtszeit grundsätzlich auszuschalten bzw. lautlos zu stellen. Über die Nutzung eines Handys zu unterrichtlichen Zwecken entscheidet der/die jeweilige Fachlehrer(in). Bei einer widerrechtlichen Nutzung des Handys sind die Lehrpersonen berechtigt, das Handy bis zum Ende des Schultages einzuziehen.


Verzehr

Für Essen und Trinken sind grundsätzlich der Schulhof, der Kiosk und die außerunterrichtlichen Aufenthaltsräume vorgesehen.


Parken

Für Autos und Motorräder sind schuleigene, markierte Parkflächen eingerichtet. Fahrräder sind an den Anlehnbügeln abzustellen. Gekennzeichnete Freiflächen sind Rettungswege. Hinweisschilder zeigen Sonderparkzonen an. Die StVO, insbesondere das Beachten der Schrittgeschwindigkeit, gilt für das gesamte Schulgelände. Der Weg zur Turnhalle ist ohne Kraftfahrzeug zurückzulegen.


Unfälle

Auf dem direkten Schulweg und auf dem Schulgelände sind Schülerinnen und Schüler gegen Unfall versichert. Jeder Unfall sollte unverzüglich im Schulbüro gemeldet werden. Dort erhalten die Unfallbeteiligten eine Unfallanzeige der Unfallkasse NRW.


Rauchen

Das Rauchen auf dem Schulgelände ist untersagt. Der gesamte Schulbereich und der Kiosk sind rauchfreie Zone. Ebenso ist das Rauchen auf dem Gehweg vor dem Schulgebäude und auf dem Gelände des Busbahnhofs für die Schülerinnen und Schüler des Berufskollegs verboten.


Illegal

sind Waffen und Drogen an unserer Schule! Das Mitführen, das Vermitteln oder der Konsum jeglicher illegaler Mittel ist untersagt, strafbar und wird zur Anzeige gebracht. Der Konsum von Alkohol ist grundsätzlich nicht erlaubt. Über Ausnahmen entscheidet die Schulkonferenz.

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