Unterricht nach den Osterferien Teil 2

20. Apr 2020

Bezogen auf die 15. Mail des Ministeriums für Schule und Bildung ergeben sich für das BK Brilon folgende Regelungen:

Hier die Mail des Ministeriums


Präsenzunterricht

Der Unterricht für die HH2, HS1a, IF1a, BKO, EOa, EMa, EMb (Verkäufer/innen), IOa, IOb, MFO ist verpflichtend (NICHT freiwillig).
Bitte beachten Sie die Stundenpläne. Nicht für alle Klassen startet der Unterricht sofort, da aufgrund von Prüfungen und Aufteilungen der Klassen nicht genügend Räume zur Verfügung stehen.

Gefährdete Schüler*innen

Schüler*innen mit Vorerkrankungen in Bezug auf das Corona-Virus entscheiden selbst (bei Minderjährigen die Erziehungsberechtigen), ob sie vor dem Hintergrund einer möglichen gesundheitlichen Gefährdung am Präsenzunterricht teilnehmen. Diejenigen, die aufgrund einer Vorerkrankung nicht zum Präsenzunterricht kommen, benachrichtigen hierüber bitte die Schule per E-Mail (erkrankung@berufskolleg-brilon.de). Die Art der Vorerkrankung braucht aus Gründen des Datenschutzes nicht angegeben zu werden.

Für Schüler*innen, die mit einem Angehörigen (Eltern, Geschwister, Großeltern etc.), bei dem eine Corona-relevante Vorerkrankung besteht, können bei der Schulleitung eine Beurlaubung (Vordruck „Antrag auf Beurlaubung) beantragen. Voraussetzung für die Beurlaubung der Schülerinnen und Schülern ist, dass dem Antrag auf Beurlaubung ein ärztliches Attest des betreffenden Angehörigen vorgelegt wird, aus dem sich ergibt, dass eine Corona-relevante Vorerkrankung vorliegt.

Sie informieren ebenfalls die Schule vorab per E-Mail über die Nichtteilnahme am Präsenzunterricht.
Alle Schüler*innen, die aufgrund von Vorerkrankungen nicht am Präsenzunterricht teilnehmen, erhalten das Material digital und sind verpflichtet, dies zu Hause zu bearbeiten.

Unabhängig von der Teilnahme am Präsenzunterricht nehmen auch die Schüler*innen mit Vorerkrankungen an der Prüfung teil. Ihnen kann auf Wunsch ein separater Prüfungsraum zur Verfügung gestellt werden.
Zur Planung der räumlichen Kapazitäten teilen uns die betroffenen Schüler*innen bis zum 23.04.2020 mit, dass Sie einen gesonderten Eingang nutzen und in einem separaten Raum die Klausuren schreiben möchten.


Inhalt der E-Mail:
Angabe: "Vorname, Name, Geburtsdatum, Klasse"
Text: „Aufgrund einer relevanten Vorerkrankung / einer relevanten Vorerkrankung eines Angehörigen (gem. den Ausführungen des Ministeriums) kann ich nicht am Präsenzunterricht teilnehmen. Die Aufgaben werde ich „online“ bearbeiten.
Zusatz bei Bedarf: „Aufgrund einer relevanten Vorerkrankung benötige ich für die Prüfung einen separaten Prüfungsraum.“

Hygiene

• Die Zahl der teilnehmenden Schüler*innen im Präsenzunterricht wird abhängig nach der Raumgröße auf max. 13 Schüler*innen + Lehrer*in begrenzt. Die Tische werden so gestellt, dass der Mindestabstand gewährleistet ist. In den Prüfungen wird die Anzahl der Prüflinge in den Räumen reduziert.
• Häufiges Stoßlüften der Klassenräume wird durchgeführt.
• Alle Schüler*innen nutzen immer den gleichen Sitzplatz (Sitzplan wird strikt eingehalten).
• Waschbecken, Seifenspender und Trockenpapier stehen in jedem Klassenraum zur Verfügung. Zu Unterrichtsbeginn müssen die Hände gewaschen werden.
• Desinfektionsspender sind im Eingangsbereich vorhanden.
• Die Hinweise zum verantwortungsbewussten Handeln sind ausgehängt und alle am Schulleben beteiligten Personen haben sich danach zu richten.
• Zugang zu den Klassenräumen: Die Klassen / Teilklassen gehen gemeinsam in ihre Räume, der / die unterrichtende Lehrer*in holt die Klasse im Erdgeschoss ab und schließt den Klassenraum auf. Die Schüler*innen dürfen nicht vor den Klassenräumen warten.
     - N1-N5 warten vor dem N-Gebäude
     - 001-003 warten im Bereich vor den Räumen
     - 006, 007, Aula warten im Bereich vor den Räumen
     - 201-204 warten im Erdgeschoss im Eingangsbereich

• Pausenregelung: Die Teilklassen gehen gruppenweise in die Pause. In den Pausen und in den Gängen muss der Abstand eingehalten werden. Die Gangmarkierungen sind einzuhalten (Laufrichtung).
• Die Tische, Türklinken, … werden täglich gereinigt.
• Zum Schutz aller Schüler*innen / Lehrer*innen muss in der Schule auf Fluren, vor den Räumen und dem Schulhof (Ausnahme Essen/Trinken) ein Mund-Naseschutz getragen werden. Im Unterricht kann der MNS abgenommen werden, damit man sich im Gespräch besser versteht. Die Regelung betrifft Schüler*innen und Lehrer*innen gleichermaßen. Es muss auch vor dem Unterricht und in den Pausen ein Abstand von 1,5m eingehalten werden. Vor jeder Stunde sollten die Hände desinfiziert oder mit Seife gewaschen werden.

Vorerkrankungen lt. Ministerium:

Insbesondere bei nachfolgenden Vorerkrankungen besteht - unabhängig vom
Lebensalter - grundsätzlich ein erhöhtes Risiko für einen schwereren
Krankheitsverlauf bei einer Infektion mit dem Corona-Virus (COVID-19):

· Therapiebedürftige Herz-Kreislauf-Erkrankungen (z.B.
coronare Herzerkrankung, Bluthochdruck)

· Erkrankungen der Lunge (z.B. COPD, Asthma bronchiale)

· Chronische Lebererkrankungen

· Nierenerkrankungen

· Onkologische Erkrankungen

· Diabetis mellitus

· Geschwächtes Immunsystem (z.B. auf Grund einer Erkrankung,
die mit einer Immunschwäche einhergeht oder durch regelmäßige
Einnahme von Medikamenten, die die Immunabwehr beeinflussen und
herabsetzen können, wie z.B. Cortison)

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