Unterricht nach den Herbstferien - überarbeitete Regelungen

25. Okt 2020

Liebe Schülerinnen und Schüler, wir freuen uns, dass wir Sie nach den Herbstferien wieder im Berufskolleg Brilon begrüßen dürfen. Vor dem Hintergrund der aktuellen Entwicklung der Corona-Pandemie muss der Schutz der Gesundheit der Lehrkräfte, der Schülerinnen und Schüler, sowie aller am Schulleben Beteiligten sichergestellt werden. Es gelten daher am Berufskolleg Brilon zum 26.10.2020 folgende Regelungen, die Sie bitte unbedingt einhalten sollten:

1. Mund-Nasen-Schutz
Im gesamten Schulgebäude, auf dem Schulgelände und im Unterricht besteht für alle Schüler*innen eine Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung. Soweit Lehrkräfte im Unterrichtsgeschehen den empfohlenen Mindestabstand von 1,5 Meter nicht sicherstellen können, haben auch diese eine Mund-Nase-Bedeckung zu tragen.
In Ausnahmefällen kann die Lehrkraft entscheiden, dass das Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung zeitweise oder in bestimmten Unterrichtseinheiten mit den pädagogischen Erfordernissen und den Zielen des Unterrichts nicht vereinbar ist, insbesondere im Sportunterricht oder bei Prüfungen. In diesen Fällen muss mit Ausnahme des Sportunterrichts ein Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen Personen gewährleistet sein. Darüber hinaus gehende Ausnahmen, z. B. aus medizinischen Gründen oder auf Grund einer Beeinträchtigung, sind nach Rücksprache mit der Schulleitung möglich.

2. Lüften
• Während des Unterrichtes wird alle 20 Minuten mit weit geöffneten Fenstern (Stoßlüften) mindesten 5 Minuten lang gelüftet.
• In den Pausen ist grundsätzlich über die gesamte Dauer mit weit geöffneten Fenstern (sofern möglich) zu lüften.
• Aufgrund der Diebstahlgefahr erfolgt die Lüftung in den Erdgeschossräumen in den Pausen nur mit Kippöffnung.
• Grundsätzlich gilt: Wenn möglich sind gegenüberliegende Fenster gleichzeitig weit zu öffnen (Querlüften); in Räumen, in denen dies nicht möglich ist, erfolgt die Querlüftung durch zusätzlichen Öffnen der Tür.
• Die beim Stoß- und Querlüften um wenige Grad absinkende Raumtemperatur steigt nach dem Schließen der Fenster schnell wieder an.

3. Essen und Trinken

In Pausenzeiten darf auf die Mund-Nase-Bedeckung beim Essen und Trinken verzichtet werden, wenn der Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten wird. Bei „Regenpausen“ (s. 4. Pausenregelungen) dürfen Speisen oder Getränke auf den festen Plätzen im Klassenraum verzehrt werden.

4. Pausenregelungen
In den Pausen ist der Aufenthalt in den Klassenräumen und im Schulgebäude grundsätzlich untersagt. Über Ausnahmen bei schlechten Wetterverhältnissen entscheiden die jeweiligen Lehrkräfte. Bei „Regenpausen“ müssen alle Fenster in den Klassenräumen geöffnet werden. Ein ständiger Aufenthalt auf den Gängen ist nicht zulässig.

5. Vorsorge und Gesundheit
Die Vorgehensweise beim Auftreten von COVID-19-Symptomen wirdHIER in einem Schaubild vom Ministerium geregelt. Schüler*innen, die COVID-19-Symptome wie Fieber, trockenen Husten oder Verlust des GeschKrankheitssymptomemacks- oder Geruchssinnes aufweisen, bleiben zuhause bzw. werden von der Schulleitung unverzüglich nach Hause geschickt.
Auch Schnupfen kann nach Aussage des Robert-Koch-Instituts zu den Symptomen einer COVID-19-Erkrankung gehören. Eltern sollen ihre Kinder daher zunächst 24 Stunden zu Hause beobachten, ob weitere Symptome auftreten. Falls nicht, dürfen die Schülerinnen und Schüler am nächsten Tag wieder am Unterricht teilnehmen.

6. Schutz von vorerkrankten Schülerinnen und Schülern
Grundsätzlich sind alle Schülerinnen und Schüler verpflichtet, am Präsenzunterricht teilzunehmen. Ausnahmen können für Schüler*innen mit relevanten Vorerkrankungen gelten. Sofern Schüler*innen relevante Vorerkrankungen haben entscheiden die Eltern bzw. der/die volljährige Schüler*in, ob durch den Schulbesuch eine gesundheitliche Gefährdung entstehen könnte. Die Rücksprache mit einer Ärztin oder einem Arzt wird empfohlen. In diesem Fall ist die Schule unverzüglich schriftlich zu informieren.
Die Eltern bzw. die betroffenen volljährigen Schülerinnen und Schüler müssen darlegen, dass wegen der Vorerkrankung eine erhöhte Wahrscheinlichkeit für einen schweren Krankheitsverlauf im Falle einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 besteht. Bei begründeten Zweifeln kann die Schule ein ärztliches Attest verlangen und in besonderen Fällen ein amtsärztliches Gutachten einholen. Wird die Schule sechs Wochen oder länger nicht besucht, wird ein ärztliches Attest verlangt oder ggf. ein amtsärztliches Gutachten eingeholt.
Es entfällt lediglich die Teilnahme am Präsenzunterricht, d.h. es besteht eine Verpflichtung zum Distanzunterricht (s. oben) sowie zur Teilnahme an Prüfungen.

7. Schutz von vorerkrankten Angehörigen
Zum Schutz vorerkrankter Angehöriger wird die Nichtteilnahme am Präsenzunterricht nur noch in eng begrenzten Ausnahmefällen und nur vorübergehend in Betracht gezogen und setzt voraus, dass ein aktuelles ärztliches Attest des betreffenden Angehörigen vorgelegt wird. Ein entsprechender Antrag auf die Befreiung am Präsenzunterricht wird an die Schulleitung gerichtet.

8. Sonstiges
• Zugang zu den Klassenräumen
Zu Beginn des Unterrichtstages sind die Klassenräume geöffnet. Die Schüler*innen gehen direkt nach der Ankunft in den Klassenraum und setzen sich direkt auf ihren Platz. Die vorgegebenen Sitzordnungen sind zwingend einzuhalten.
• Raumwechsel während des Unterrichtstages
Sofern aufgrund von Kursen oder Unterricht in Fachräumen im Laufe des Unterrichtstages ein Raumwechsel notwendig ist, sind die Tische, Tastaturen etc. zu desinfizieren. Dazu sprüht die jeweilige Fach-/Kurslehrkraft die zu desinfizierenden Flächen/Gestände ein. Die Schüler*innen wischen mittels Papiertüchern, die anschießend im Papierkorb zu entsorgen sind, die Flächen/Gestände ab.
• Weitere Hygieneregelungen
Wir weisen an dieser Stelle ausdrücklich auf die allgemein bekannte Hygieneregelungen hin. Dazu zählen insbesondere
- häufiges und ausreichendes Händewaschen
- regelmäßige Desinfektion der Hände
- Einhaltung der Abstandsregelungen immer dort, wo es möglich ist
- häufiges und regelmäßiges Lüften in den Klassen- und Fachräumen.
• Bei Krankheitssymptomen ist das Betreten des Schulgeländes untersagt
Wir empfehlen allen Personen die Nutzung der Corona-Warn-App.
• Körperkontakt ist zu vermeiden. Dies gilt insbesondere für Begrüßungsrituale wie Handschlag, Umarmungen oder Wangenkuss.
• Gegenstände wie Arbeitsmittel, Stifte, Lineale oder Gläser etc. dürfen nicht gemeinsam genutzt oder ausgetauscht werden. Ist eine gemeinsame Benutzung unvermeidlich, müssen diese entsprechend gereinigt werden.
• Die vorgegebenen Laufwege sind zwingend einzuhalten.

Bei Nichtbeachtung oder vorsätzlichem Verstoß gegen diese Regelungen behält sich die Schulleitung vor, Schüler*innen vom Unterricht und dem Schulbesuch auszuschließen.

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