Schulbetrieb am 15.03.2021

10. Mär 2021

Ab dem 15. März 2021 bis voraussichtlich zum Schuljahresende soll laut Schulministerium für alle Bildungsgänge und Jahrgangsstufen der Unterricht wieder in Präsenz stattfinden. Unter Beachtung des Infektionsschutzes starten wir ab Montag, 15.03.2021, stufenweise mit dem Präsenzunterricht.

Unter Beachtung des Infektionsschutzes und der Prioritätenliste des Schulministerium werden bis zu den Osterferien alle Abschlussklassen mindestens im Umfang von einer Woche den Präsenzunterricht wieder aufnehmen. Nähere Details können der beigefügten Übersicht entnommen werden.
Grundsätzlich gilt auf dem gesamten Schulgelände für alle Personen die Pflicht zum Tragen einer FFP2 Maske oder einer medizinischen Maske sowie die Einhaltung eines Mindestabstands von 1,5 m.
„Alle Personen, die sich im Rahmen der schulischen Nutzung in einem Schulgebäude oder auf einem Schulgrundstück aufhalten, sind verpflichtet, eine medizinische Maske gemäß § 3 Absatz 1 Satz 2 der Coronaschutzverordnung zu tragen, soweit nachstehend nicht Abweichendes geregelt ist.

Die Pflicht zum Tragen einer Alltagsmaske oder einer medizinischen Maske gilt nicht
1. für Personen, die aus medizinischen Gründen keine Maske tragen können, das Vorliegen der medizinischen Gründe ist durch ein ärztliches Zeugnis nachzuweisen, welches auf Verlangen vorzulegen ist;

2. in Pausenzeiten zur Aufnahme von Speisen und Getränken, wenn
a. der Mindestabstand von 1,5 Metern gewährleistet ist oder
b. …

3. bei der Alleinnutzung eines geschlossenen Raumes oder des Außengeländes durch eine Person.“
(§ 3 Abs. 3, CoronaBetrVO, Stand: 08.03.2021)

Daraus ergeben sich für das Berufskolleg Brilon folgende Regelungen:
1. Für alle Schüler*innen gilt, dass Speisen und Getränke nur auf dem Schulhof unter Einhaltung des Mindestabstands verzehrt werden dürfen. Es besteht grundsätzlich die Möglichkeit, auf Wunsch der Schüler*innen nach 45 Min. eine 5-minütige Trinkpause auf dem Schulhof unter Beachtung des Mindestabstandes von 1,5 m einzulegen.

2. In allen Räumen besteht Maskenpflicht, wenn sich dort mehr als 1 Person aufhält.

Schulbetrieb
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