20. Aug 2021
Liebe Schülerinnen und Schüler, wir freuen uns, dass wir Sie zum Schuljahr 2020/2021 im Berufskolleg Brilon begrüßen dürfen. Laut Vorgabe des Ministeriums für Schule und Bildung findet der Schul- und Unterrichtsbetrieb in NRW mit voller Präsenz unter Beibehaltung der strengen Vorgaben für die Hygiene und den Infektionsschutz statt.
1. Mund-Nasen-Schutz
Im gesamten Schulgebäude, also in Klassen- und Kursräumen, in Sporthallen, auf Fluren und sonstigen Verkehrsbereichen besteht für alle Schüler*innen eine Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung. Ausnahmen, z. B. aus medizinischen Gründen oder auf Grund einer Beeinträchtigung, sind nach Rücksprache mit der Schulleitung möglich. Im Außenbereich der Schule, also auf dem Schulhof sowie auf Sportanlagen, besteht die Maskenpflicht nicht.
2. Essen und Trinken
Essen und Trinken ist grundsätzlich nur auf dem Schulhof unter Einhaltung der Abstandsregelungen erlaubt.
3. Pausenregelungen
In den Pausen ist der Aufenthalt in den Klassenräumen und im Schulgebäude grundsätzlich untersagt. Über Ausnahmen bei schlechten Wetterverhältnissen entscheiden die jeweiligen Lehrkräfte.
4. Vorsorge und Gesundheit
Die allgemein bekannten Hygieneregeln bestehen nach wie vor – und sind unbedingt einzu-halten.
Dazu zählen u.a.:
- häufiges und ausreichendes Händewaschen
- regelmäßige Desinfektion der Hände
- Einhaltung der Abstandsregelungen immer dort, wo es möglich ist
häufiges und regelmäßiges Lüften in den Klassen- und Fachräumen
Schüler*innen, die COVID-19-Symptome wie Fieber, trockenen Husten oder Verlust des Geschmacks- oder Geruchssinnes aufweisen, bleiben zu Hause bzw. werden von der Schullei-tung unverzüglich nach Hause geschickt.
Auch Schnupfen kann nach Aussage des Robert-Koch-Instituts zu den Symptomen einer COVID-19-Erkrankung gehören. Betroffene Schüler*innen sollten daher zunächst 24 Stunden zu Hause beobachten, ob weitere Symptome auftreten; falls nicht dürfen sie am nächsten Tag wieder am Unterricht teilnehmen.
5. Testpflicht
An den Schulen des Landes NRW besteht nach wie vor eine Testpflicht; die Teilnahme an wöchentlich zwei Tests ist Voraussetzung für den Aufenthalt in der Schule. Schüler*innen, die sich als vollständig geimpft oder genesen ausweisen können, sind von der Testpflicht befreit.