Informationen zum Infektionsschutz zum Schuljahresbeginn 2020/2021

06. Aug 2020

Liebe Schülerinnen und Schüler, wir freuen uns, dass wir Sie zum Schuljahr 2020/2021 wieder im Berufskolleg Brilon begrüßen dürfen. Laut Vorgabe des Ministeriums für Schule und Bildung findet der Schul- und Unterrichtsbetrieb in NRW wieder möglichst vollständig im Präsenzunterricht statt. Gleichzeitig muss vor dem Hintergrund der aktuellen Entwicklung der Corona-Pandemie der Schutz der Gesundheit der Lehrkräfte, der Schülerinnen und Schüler, sowie aller am Schulleben Beteiligten sichergestellt werden. Es gelten daher am Berufskolleg Brilon zum Schuljahresbeginn folgende Regelungen, die Sie bitte unbedingt einhalten sollten:


1. Mund-Nasen-Schutz
Im gesamten Schulgebäude, auf dem Schulgelände und im Unterricht besteht für alle Schüler*innen eine Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung. Soweit Lehrkräfte im Unterrichtsgeschehen den empfohlenen Mindestabstand von 1,5 Meter nicht sicherstellen können, haben auch diese eine Mund-Nase-Bedeckung zu tragen.
In Ausnahmefällen kann vom Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung zeitweise oder für bestimmte Unterrichtseinheiten bzw. in Prüfungssituationen auf Anordnung der Lehrkräfte in Abstimmung mit der Schulleitung abgesehen werden. In diesen Fällen ist aber die Einhaltung einer Abstandsregel von 1,5 Metern zu beachten. Darüber hinaus gehende Ausnahmen, z. B. aus medizinischen Gründen oder auf Grund einer Beeinträchtigung, sind nach Rücksprache mit der Schulleitung möglich.


2. Essen und Trinken
Essen und Trinken ist grundsätzlich nur auf dem Schulhof unter Einhaltung der Abstandsregelungen erlaubt.

3. Pausenregelungen
In den Pausen ist der Aufenthalt in den Klassenräumen und im Schulgebäude grundsätzlich untersagt. Über Ausnahmen bei schlechten Wetterverhältnissen entscheiden die jeweiligen Lehrkräfte.

4. Vorsorge und Gesundheit
Schüler*innen, die COVID-19-Symptome wie Fieber, trockenen Husten oder Verlust des Geschmacks- oder Geruchssinnes aufweisen, bleiben zuhause bzw. werden von der Schulleitung unverzüglich nach Hause geschickt.
Auch Schnupfen kann nach Aussage des Robert-Koch-Instituts zu den Symptomen einer COVID-19-Erkrankung gehören. Eltern sollen ihre Kinder daher zunächst 24 Stunden zu Hause beobachten, ob weitere Symptome auftreten. Falls nicht, dürfen die Schülerinnen und Schüler am nächsten Tag wieder am Unterricht teilnehmen.

5. Schutz von vorerkrankten Schülerinnen und Schülern
Grundsätzlich sind alle Schülerinnen und Schüler verpflichtet, am Präsenzunterricht teilzunehmen. Ausnahmen können für Schüler*innen mit relevanten Vorerkrankungen gel-ten. Sofern Schüler*innen relevante Vorerkrankungen haben entscheiden die Eltern bzw. der/die volljährige Schüler*in, ob durch den Schulbesuch eine gesundheitliche Gefährdung entstehen könnte. Die Rücksprache mit einer Ärztin oder einem Arzt wird empfohlen. In diesem Fall ist die Schule unverzüglich schriftlich zu informieren.
Die Eltern bzw. die betroffenen volljährigen Schülerinnen und Schüler müssen darlegen, dass wegen der Vorerkrankung eine erhöhte Wahrscheinlichkeit für einen schweren Krankheitsverlauf im Falle einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 besteht. Bei begründeten Zweifeln kann die Schule ein ärztliches Attest verlangen und in besonderen Fällen ein amtsärztliches Gutachten einholen. Wird die Schule sechs Wochen oder länger nicht besucht, wird ein ärztliches Attest verlangt oder ggf. ein amtsärztliches Gutachten eingeholt.
Es entfällt lediglich die Teilnahme am Präsenzunterricht, d.h. es besteht eine Verpflichtung zum Distanzunterricht (s. oben) sowie zur Teilnahme an Prüfungen.

6. Schutz von vorerkrankten Angehörigen
Zum Schutz vorerkrankter Angehöriger wird die Nichtteilnahme am Präsenzunterricht nur noch in eng begrenzten Ausnahmefällen und nur vorübergehend in Betracht gezogen und setzt voraus, dass ein aktuelles ärztliches Attest des betreffenden Angehörigen vorgelegt wird. Ein entsprechender Antrag auf die Befreiung am Präsenzunterricht wird an die Schulleitung gerichtet.

7. Sonstiges
• Zugang zu den Klassenräumen
Zu Beginn des Unterrichtstages sind die Klassenräume geöffnet. Die Schüler*innen gehen direkt nach der Ankunft in den Klassenraum und setzen sich direkt auf ihren Platz.
• Raumwechsel während des Unterrichtstages
Sofern aufgrund von Kursen oder Unterricht in Fachräumen im Laufe des Unterrichtstages ein Raumwechsel notwendig ist, sind die Tische, Tastaturen etc. zu desinfizieren. Dazu sprüht die jeweilige Fach-/Kurslehrkraft die zu desinfizierenden Flächen/Gestände ein. Die Schüler*innen wischen mittels Papiertüchern, die anschießend im Papierkorb zu entsorgen sind, die Flächen/Gestände ab.
• Weitere Hygieneregelungen
Wir weisen an dieser Stelle ausdrücklich auf die allgemein bekannte Hygieneregelungen hin. Dazu zählen insbesondere
- häufiges und ausreichendes Händewaschen
- regelmäßige Desinfektion der Hände
- Einhaltung der Abstandsregelungen immer dort, wo es möglich ist
- häufiges und regelmäßiges Lüften in den Klassen- und Fachräumen.

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