02. Nov 2021
Maskenpflicht am BK Brilon
Ab dem 02. November 2021 besteht für Schülerinnen und Schüler in NRW im Unterricht keine Maskenpflicht mehr,
solange sie an festen Sitzplätzen sitzen. Das freiwillige Tragen von Masken im Unterricht ist aber weiterhin zulässig.
Für Lehrkräfte entfällt die Maskenpflicht im Unterricht, solange sie einen Mindestabstand von 1,50 m zu anderen Personen einhalten.
Sobald der feste Sitzplatz verlassen wird, muss wieder eine Maske getragen werden.
Im Schulgebäude, d.h. in den Fluren und Treppenhäusern, im Selbstlernzentrum, im Kiosk usw. muss nach wie vor eine Maske getragen werden.