Schulordnung

Allgemeine Schulordnung

Diese Schulordnung regelt unter anderem die Teilnahme am Unterricht (Beurlaubung, Pünktlichkeit, Schulversäumnis), die Mitwirkungspflichten (z. B. Mitarbeit, Hausaufgaben) sowie Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen. Sofern Bildungsgang, Fach-, Klassenkonferenzen etc. besondere Regelungen getroffen haben (z. B. zur Leistungsbewertung), gelten deren Vereinbarungen.


Information

Stundenplanänderungen können über die App oder die Homepage der Schule abgerufen werden. Wichtige Nachrichten werden per Teams mitgeteilt oder auf der Internetseite / in den sozialen Medien veröffentlicht.


Unterrichtszeiten

Zu den wichtigen Eigenschaften zählen auch in der heutigen Zeit Zuverlässigkeit und Pünktlichkeit.
Unterrichtsbeginn ist 07:45 Uhr. Nach dem ersten Gong um 07:40 vor Unterrichtsbeginn oder nach den Pausen begeben sich alle Lernenden zu den Unterrichts- bzw. Fachräumen.


Bei wiederholter Unpünktlichkeit muss mit erzieherischen Maßnahmen und/oder Ordnungsmaßnahmen gerechnet werden:
• wiederholte Unpünktlichkeit: Beratungs-/ Konfliktgespräch mit der Klassenleitung / Sozialen Fachkraft
• weitere Versäumnisse:
- Nacharbeit an einem Samstag,
- zusätzliche erzieherische Maßnahmen und / oder Ordnungsmaßnahmen.

Sollte eine Klasse fünf Minuten nach Beginn einer Unterrichtsstunde noch ohne Lehrkraft sein, so informiert der/die Klassensprecher*in umgehend das Schulbüro.


Beurlaubung

Eine Beurlaubung vom Unterricht ist nur ausnahmsweise und bei einem wichtigen Grund möglich. Der Antrag dazu sollte mindestens eine Woche vor dem Beurlaubungstermin schriftlich bei der Klassenleitung eingereicht werden.
Alle Lernenden haben grundsätzlich die Möglichkeit, sich für einen Brauchtumstag bzw. für eine kulturelle Veranstaltung vom Unterricht befreien zu lassen. Die Befreiung hat in schriftlicher Form zu erfolgen. Die endgültige Entscheidung trifft die Klassenleitung unter Berücksichtigung von Klausuren oder sonstigen schulorganisatorischen Belangen.
Eine Beurlaubung unmittelbar vor und nach den Ferien ist grundsätzlich nicht möglich, über Ausnahmen entscheidet die Schulleitung. Vordruck Internetseite


Schulversäumnis

Die Erziehungsberechtigten oder die volljährigen Lernenden haben die Schule bis zum Unterrichtsbeginn am Versäumnistag über den Stundenplan (webuntis) oder telefonisch zu unterrichten. Eine fehlende Benachrichtigung am Versäumnistag wird bei angekündigten schriftlichen oder sonstigen Leistungsüberprüfungen als Leistungsverweigerung mit ungenügend bewertet. 

An dem Tag, an dem die Lernenden erstmals wieder am Unterricht teilnehmen, legen sie der Klassenleitung unverzüglich eine schriftliche Entschuldigung Vordruck Internetseite vor; Minderjährige lassen die Entschuldigung von den Erziehungsberechtigten abzeichnen; im Teilzeitbereich ist diese durch den Betrieb gegenzuzeichnen.

 
Bei längerem Schulversäumnis haben die Erziehungsberechtigten oder die volljährigen Lernenden spätestens nach 14 Tagen eine Zwischenmeldung vorzulegen.

Werden angekündigte Termine schriftlicher oder sonstiger Leistungsüberprüfungen versäumt, kann die Fachlehrkraft den Leistungsnachweis jederzeit nachfordern.

 
Liegen Anhaltspunkte dafür vor, dass gesundheitliche Gründe für das Schulversäumnis nur vorgeschoben werden, werden die Lernenden schriftlich aufgefordert, zukünftig generell ärztliche Atteste vorzulegen.
Allgemein gilt:
• Arztbesuche oder andere Termine (z.B. Fahrstunden) sind grundsätzlich in die unterrichtsfreie Zeit zu legen.
• Von Lernenden wird erwartet, dass sie sich eigenverantwortlich über den versäumten Unterrichtstoff informieren und diesen in angemessener Zeit nachholen. Bei Unklarheiten stehen die Fachlehrkraft gerne als Ansprechpersonen zur Verfügung.
• Unentschuldigte Fehlstunden sind im eigenen Interesse zu vermeiden, da diese auf dem Bewerbungszeugnis ausgewiesen werden und für Ausbildungsunternehmen ein entscheidendes Einstellungskriterium sind.


Frühzeitige Abmeldung vom Unterricht

Sind Lernende durch Krankheit oder aus einem anderen wichtigen Grund daran gehindert, bis zum Schulschluss am Unterricht teilzunehmen, ist die aktuell unterrichtende Lehrkraft oder die in der nächsten Unterrichtsstunde zuständige Lehrkraft zu benachrichtigen.


Pausen

Regelungen zum Pausenaufenthalt resultieren aus den Vorschriften zur Aufsicht, Sicherheit und zum Versicherungsschutz. In den Pausen bleiben die Klassenräume abgeschlossen. Der Aufenthalt in den Etagenfluren sowie im Treppenhaus ist nicht gestattet. Beim Verlassen des Schulgrundstückes während des Unterrichts und der Pausen besteht in der Regel kein Versicherungsschutz.


Unterrichtsfreie Zeiten

Für unterrichtsfreie Zeiten sind Aufenthaltsmöglichkeiten im Erdgeschoss und auf dem Schulhof sowie das Selbstlernzentrum vorgesehen. Im Selbstlernzentrum achten die Lernenden selbstständig auf Ordnung. Essen und Trinken sind hier nicht erlaubt.


Ordnung in den Klassen- und Fachräumen

Der Ordnungsdienst wird im digitalen Klassenbuch festgelegt, dieser ist dafür zuständig, dass im eigenen Klassenraum und bei der Nutzung anderer Räume die vereinbarten Regelungen eingehalten werden. Alle Lernenden übernehmen Verantwortung für Sauberkeit und Ordnung auf dem gesamten Schulgelände.


Bücher, Lernmittel und Einrichtungen

Um eine optimale Nutzung der vom Hochsauerlandkreis zur Verfügung gestellten Lehr- und Lernmittel und Einrichtungsgegenstände zu ermöglichen, ist jeder angehalten, sorgfältig mit dem Mobiliar und den von ihm genutzten Mitteln umzugehen. Beispiele: Die Schulbücher werden unbeschädigt, am Ende der Schulzeit zurückgegeben. Die Fahrkarten sind sorgfältig aufzubewahren und beim Verlassen des Bildungsgangs zurückzugeben.


Schäden

Es kann vorkommen, dass ohne Absicht oder durch Fahrlässigkeit Schäden von Ihnen oder von anderen verursacht werden (z. B. an Büchern, an Geräten, in den Schulanlagen und -einrichtungen). Im eigenen Interesse sollte ein festgestellter Schaden dem/der Klassenlehrer(in) oder dem Schulbüro umgehend gemeldet werden.


Kommunikationstechnik

Es kann vorkommen, dass ohne Absicht oder durch Fahrlässigkeit Schäden von Ihnen oder von anderen verursacht werden (z. B. an Büchern, an Geräten, in den Schulanlagen und -einrichtungen). Im eigenen Interesse sollte ein festgestellter Schaden der Klassenleitung oder dem Schulbüro umgehend gemeldet werden.


Handy

Jedes Läuten eines Handys stört den Unterricht. Das Handy ist daher während der Unterrichtszeit grundsätzlich auszuschalten bzw. lautlos zu stellen. Die Lehrkraft ist berechtigt, die Handys vor Unterrichtsbeginn in einem dafür vorgesehenen Behältnis einzusammeln. Über die Nutzung von Handys zu unterrichtlichen Zwecken entscheidet die jeweilige unterrichtende Lehrkraft. Bei einer widerrechtlichen Nutzung des Handys sind die Lehrpersonen berechtigt, das Handy bis zum Ende des Schultages einzuziehen.


Verzehr

Für Essen und Trinken sind grundsätzlich der Schulhof, der Kiosk und die außerunterrichtlichen Aufenthaltsräume vorgesehen.


Parken

Für Autos und Motorräder sind schuleigene, markierte Parkflächen eingerichtet. Fahrräder sind an den Anlehnbügeln abzustellen. Gekennzeichnete Freiflächen sind Rettungswege. Hinweisschilder zeigen Sonderparkzonen an. Die StVO, insbesondere das Beachten der Schrittgeschwindigkeit, gilt für das gesamte Schulgelände. Der Weg zur Turnhalle ist ohne Kraftfahrzeug zurückzulegen.


Unfälle

Auf dem direkten Schulweg und auf dem Schulgelände sind die Lernenden gegen Unfall versichert. Jeder Unfall sollte unverzüglich im Schulbüro gemeldet werden. Dort erhalten die Unfallbeteiligten eine Unfallanzeige der Unfallkasse NRW.


Rauchen

Das Rauchen auf dem Schulgelände ist untersagt. Der gesamte Schulbereich und der Kiosk sind rauchfreie Zone.
Vom Schulträger wurde neben dem Kiosk ein Bereich ausgewiesen, der nicht zum Schulgelände gehört und als Raucherbereich genutzt werden kann.
Das Rauchen auf dem Gehweg vor dem Schulgebäude und auf dem Gelände des Busbahnhofs ist ebenfalls verboten.


Illegal

Illegal sind Waffen und Drogen an unserer Schule! Das Mitführen, das Vermitteln oder der Konsum jeglicher illegaler Mittel ist untersagt, strafbar und wird zur Anzeige gebracht. Der Konsum von Alkohol ist grundsätzlich nicht erlaubt. Über Ausnahmen entscheidet die Schulkonferenz.

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