Anmeldung zum Sprechtag

Sehr geehrte Erziehungsberechtigten, sehr geehrte Vertreter*innen der Ausbildungsbetriebe,

aufgrund der erhöhten Nachfrage nach festen Terminen beim Sprechtag, haben wir uns entschlossen ein Online-Buchungsverfahren einzusetzen.

Sie haben die Möglichkeit bei allen aufgeführten Lehrer*innen bestimmte Zeiten zu buchen. Sollten Sie größeren Beratungsbedarf haben, können Sie auch gerne zwei Zeiten buchen.

Bei manchen Lehrer*innen können Sie keine Termine auswählen (alle Termine sind belegt). Diese Kolleg*innen sind aufgrund anderer dienstlicher Verpflichtungen nicht anwesend. Bei Bedarf können Sie telefonisch über das Schulbüro (02961/945720) einen anderen Termin vereinbaren.

Vorgehensweise:

Das Kollegium ist in zwei Blöcke geteilt: In alle Lehrer*innen mit den Anfangsbuchstaben A bis K und L bis Z. In diesen Blöcken sind die Lehrer*innen aus technischen Gründen nicht sortiert.


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Wählen Sie den Block (Dienst auswählen) nach den Anfangsbuchstaben der Lehrer*innen.
Wählen Sie das Datum des Sprechtags aus.
Wählen Sie unter Mitarbeiter die gewünschte Lehrerin / den gewünschten Lehrer aus.
Wählen Sie eine Uhrzeit aus.
Tragen Sie alle Details ein.
Klicken Sie auf "Buchen".


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Ein Termin ist erst gebucht, wenn Sie eine E-Mail zur Bestätigung erhalten haben. Über die E-Mail können Sie jederzeit den Termin ändern / absagen. Einen Tag vor dem Sprechtag erhalten Sie eine Erinnerungsmail.

Sie benötigen Hilfe? Sie wollen einen Termin absagen oder ändern? Wenden Sie sich telefonisch an das Berufskolleg 02961/945720 oder per Mail an info@berufskolleg-brilon.de.


Corona: Voraussichtlich kann der Sprechtag in den Räumen des Berufskollegs stattfinden. Mit der Anmeldung erhalten Sie zusätzlich einen Link zu einer Videobesprechung. Bei Bedarf können Sie mit der Lehrkraft vereinbaren, dass Ihr Sprechtagtermin per Videokonferenz stattfinden soll. Möchten Sie auf jeden Fall den Sprechtag digital durchführen, können Sie dies bei der Anmeldung auswählen.

Hinweis:
Um Erziehungsberechtigten von volljährigen Schüler*innen Auskunft geben zu können, benötigen Sie eine schriftliche Bestätigung der betroffenen Schüler*innen.

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